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Insolvenzanfechtung

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  • Jan 15, 2013
  • 1 min read

Für die Insolvenzanfechtung von Beitragszahlungen eines Arbeitgebers an eine Sozialeinrichtung des privaten Rechts (z.B. Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes) sind die ordentlichen Gerichte zuständig.

BGH, Beschl. v. 06.12.2012 - IX ZB 84/12


 
 
 

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